Allgemeine Geschäftsbedingungen
  E. Appelhans GmbH & Co
Ein Unternehmen der Ruth Printmedien

Hinter dem Turme 7
Postfach 1757
38114 Braunschweig
appelhans@ruth.de
fon 0531.2 56 56-26
fax 0531.2 56 56-12
Komplementärin: Ruth Verwaltungs GmbH, HRB 954
Geschäftsführer Oliver Ruth
Amtsgericht Braunschweig, HRA 10107

   
I. Allgemeines  
1. Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese ersetzen die bisherigen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verlages und gelten für alle zukünftigen Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Aufträge und Bestellungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Diese ist entbehrlich, wenn der Verlag die Bestellung ausführt und in Rechnung stellt.
3. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verlages wirksam.
   
II. Lieferung und Preise  
1. Die vom Verlag angegebenen bzw. festgesetzten Ladenpreise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige Mitteilung im Börsenblatt oder in den Verlagsmitteilungen in keinem Fall abgewichen werden. Im übrigen gelten die Preise jeweils ab Verlag und verstehen sich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Die Lieferungen an den vertreibenden Buchhandel erfolgen zu den branchenüblichen Verkehrs- und Verkaufsregeln.
3. Warensendungen des Verlages und etwaige Rücksendungen des Kunden erfolgen auf Gefahr des Kunden.
4. Der Verlag hat das Recht, die jeweiligen Preise für seine Waren auch bei fortwährendem Bestehen eines Abonnements unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate angemessen zu erhöhen. Dieses Preisanpassungsrecht des Verlages gilt insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material- und Lohnkosten.
5. Mängelrügen sind spätestens 8 Tage nach Eingang der Lieferung geltend zu machen.
   
III. Fakturierung  
1. Die Lieferungen des Verlages werden grundsätzlich in der Währung der Deutschen Bundesbank fakturiert.
2. Zeitschriften werden einmal jährlich fakturiert.
   
IV. Vertragsdauer  
1. Jegliche Kündigungen bedürfen der Schriftform. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Verlag.
2. Das Abonnement von Ergänzungslieferungen zu einem Lose-Blatt-Werk kann zum Monatsende bei Einhaltung einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden.
3. Das Abonnement einer Zeitschrift kann nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden.
4. Bis zur Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung erfolgte Lieferungen können nicht zurückgenommen werden.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere das des Verlages wegen wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden, bleibt hiervon unberührt.
   
V. Zahlungen  
1. Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt netto ohne jeden Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.
3. Besteller außerhalb der EU beliefern wir per Nachnahme oder Vorausrechnung.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen nach dem banküblichen Satz vom Tage der überfälligkeit an zu berechnen. Verzugszinsen-Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
5. Der Verlag ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, dessen Zahlungen zunächst mit älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, gilt § 367 BGB. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der Schriftform.
6. Der Verlag ist im übrigen berechtigt, bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug die weitere Belieferung des Kunden von der Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung abhängig zu machen.
7. Bei Nichtbezahlung nach wiederholtem Mahnen beauftragt der Verlag ein Inkassounternehmen mit dem Forderungs-Inkasso. Dadurch entstehende Kosten trägt der Schuldner. Im Bedarfsfalle betreiben Vertragsanwälte des Inkassounternehmens bzw. deren Beauftragte das gerichtliche Inkasso. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Schuldner.
   
VI. Eigentumsvorbehalt,
Sicherungsrechte
 
1. Der Verlag behält sich das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen bis zur Zahlung sämtlicher vorausgegangener oder künftiger Lieferungen und bis zum restlosen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
2. Im Falle einer Veräußerung der gelieferten Gegenstände vor vollständiger Bezahlung steht dem Verlag der Erlös zu, ohne Abzug des Buchhändlernachlasses. Kauft der Käufer das Bestellte nicht bar, so tritt der Besteller bereits im voraus dem Verlag seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der gelieferten Verlagsgegenstände ab. Wurden die gelieferten Gegenstände mit anderen, nicht dem Verlag gehörenden Gegenständen, verkauft, so sind die aus solchen Verträgen entstehenden Forderungen in der Höhe abzutreten, die dem anteiligen Wert der vom Verlag gelieferten Gegenstände an der gesamten Forderung entspricht.
3. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Besteller ermächtigt, die gelieferte Ware zu veräußern und Forderungen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann vom Verlag widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller ist zur Rechnungslegung verpflichtet.
4. Der Besteller tritt ferner seine Entschädigungsansprüche gegenüber Schädigern und Versicherungen ab, denen eine Beschädigung der vom Verlag gelieferten Erzeugnisse zugrunde liegt.
5. Der Besteller ist bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Verlag Namen und Anschrift der Käufer, an die die Vorbehaltsware geliefert wurde, auf Anforderung umgehend bekanntzugeben.
6. Der Besteller verpflichtet sich ferner, an den Verlag die ihm hinsichtlich der Produkte des Verlages zustehenden Belieferungsrechte auf Fortsetzungslieferung zu übertragen und dem Verlag die hierfür notwendigen Auskünfte zu erteilen, wenn er die ordnungsgemäße Belieferung seiner Kunden, insbesondere durch Zahlungsinsolvenz, nicht gewährleisten kann.
7. Eine Veräußerung, übereignung oder Aufrechnung dem Verlag gegenüber bestehender vertraglicher Ansprüche des/ der Wiederverkäufer/s bzw. einer dafür rechtlich bestellten Person auf Dritte darf nur mit Zustimmung des Verlages erfolgen und bedarf der Schriftform.
   
VII. Schlußbestimmungen  
1. Für die Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, wie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller, gilt deutsches Recht.
2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ist, ist Braunschweig Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Wir weisen darauf hin, daß die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.