Allgemeine Geschäftsbedingungen
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E. Appelhans GmbH & Co |
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Ein Unternehmen der Ruth Printmedien
Hinter dem Turme 7
Postfach 1757
38114 Braunschweig
appelhans@ruth.de
fon 0531.2 56 56-26
fax 0531.2 56 56-12
Komplementärin: Ruth Verwaltungs GmbH, HRB 954
Geschäftsführer Oliver Ruth
Amtsgericht Braunschweig, HRA 10107
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I.
Allgemeines |
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1. |
Für sämtliche Angebote,
Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden
Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese ersetzen die bisherigen
Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verlages und gelten für alle
zukünftigen Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware gelten diese Bedingungen als vereinbart. |
2. |
Aufträge und Bestellungen
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung des Verlages.
Diese ist entbehrlich, wenn der Verlag die Bestellung ausführt und
in Rechnung stellt. |
3. |
Mündliche Vereinbarungen werden
erst durch schriftliche Bestätigung des Verlages wirksam. |
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II.
Lieferung und Preise |
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1. |
Die vom Verlag angegebenen
bzw. festgesetzten Ladenpreise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne
anderweitige Mitteilung im Börsenblatt oder in den Verlagsmitteilungen
in keinem Fall abgewichen werden. Im übrigen gelten die Preise jeweils
ab Verlag und verstehen sich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. |
2. |
Die Lieferungen an den vertreibenden
Buchhandel erfolgen zu den branchenüblichen Verkehrs- und Verkaufsregeln. |
3. |
Warensendungen des Verlages
und etwaige Rücksendungen des Kunden erfolgen auf Gefahr des Kunden.
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4. |
Der Verlag hat das Recht,
die jeweiligen Preise für seine Waren auch bei fortwährendem Bestehen
eines Abonnements unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate
angemessen zu erhöhen. Dieses Preisanpassungsrecht des Verlages gilt
insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-
und Lohnkosten. |
5. |
Mängelrügen sind spätestens
8 Tage nach Eingang der Lieferung geltend zu machen. |
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III.
Fakturierung |
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1. |
Die Lieferungen des Verlages
werden grundsätzlich in der Währung der Deutschen Bundesbank fakturiert.
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2. |
Zeitschriften werden einmal
jährlich fakturiert. |
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IV.
Vertragsdauer |
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1. |
Jegliche Kündigungen bedürfen
der Schriftform. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens
beim Verlag. |
2. |
Das Abonnement von Ergänzungslieferungen
zu einem Lose-Blatt-Werk kann zum Monatsende bei Einhaltung einer
Frist von 10 Tagen gekündigt werden. |
3. |
Das Abonnement einer Zeitschrift
kann nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt
werden. |
4. |
Bis zur Wirksamkeit einer
schriftlichen Kündigung erfolgte Lieferungen können nicht zurückgenommen
werden. |
5. |
Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere das des Verlages wegen
wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden, bleibt hiervon unberührt. |
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V.
Zahlungen |
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1. |
Rechnungen sind zahlbar nach
Erhalt netto ohne jeden Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen
der Schriftform. |
2. |
Wechsel werden nicht in Zahlung
genommen. |
3. |
Besteller außerhalb der EU
beliefern wir per Nachnahme oder Vorausrechnung. |
4. |
Bei Zahlungsverzug ist der
Verlag berechtigt, Verzugszinsen nach dem banküblichen Satz vom Tage
der überfälligkeit an zu berechnen. Verzugszinsen-Rechnungen sind
sofort nach Erhalt fällig. |
5. |
Der Verlag ist berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, dessen Zahlungen zunächst
mit älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, gilt § 367 BGB. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen
der Schriftform. |
6. |
Der Verlag ist im übrigen
berechtigt, bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug die
weitere Belieferung des Kunden von der Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung
abhängig zu machen. |
7. |
Bei Nichtbezahlung nach wiederholtem
Mahnen beauftragt der Verlag ein Inkassounternehmen mit dem Forderungs-Inkasso.
Dadurch entstehende Kosten trägt der Schuldner. Im Bedarfsfalle betreiben
Vertragsanwälte des Inkassounternehmens bzw. deren Beauftragte das
gerichtliche Inkasso. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten
trägt der Schuldner. |
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VI.
Eigentumsvorbehalt,
Sicherungsrechte |
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1. |
Der Verlag behält sich das
Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen bis zur Zahlung sämtlicher
vorausgegangener oder künftiger Lieferungen und bis zum restlosen
Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. |
2. |
Im Falle einer Veräußerung
der gelieferten Gegenstände vor vollständiger Bezahlung steht dem
Verlag der Erlös zu, ohne Abzug des Buchhändlernachlasses. Kauft der
Käufer das Bestellte nicht bar, so tritt der Besteller bereits im
voraus dem Verlag seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der gelieferten
Verlagsgegenstände ab. Wurden die gelieferten Gegenstände mit anderen,
nicht dem Verlag gehörenden Gegenständen, verkauft, so sind die aus
solchen Verträgen entstehenden Forderungen in der Höhe abzutreten,
die dem anteiligen Wert der vom Verlag gelieferten Gegenstände an
der gesamten Forderung entspricht. |
3. |
Im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs ist der Besteller ermächtigt, die gelieferte Ware
zu veräußern und Forderungen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann
vom Verlag widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller ist zur Rechnungslegung
verpflichtet. |
4. |
Der Besteller tritt ferner
seine Entschädigungsansprüche gegenüber Schädigern und Versicherungen
ab, denen eine Beschädigung der vom Verlag gelieferten Erzeugnisse
zugrunde liegt. |
5. |
Der Besteller ist bei wiederholtem
und/oder ständigem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Verlag Namen und
Anschrift der Käufer, an die die Vorbehaltsware geliefert wurde, auf
Anforderung umgehend bekanntzugeben. |
6. |
Der Besteller verpflichtet
sich ferner, an den Verlag die ihm hinsichtlich der Produkte des Verlages
zustehenden Belieferungsrechte auf Fortsetzungslieferung zu übertragen
und dem Verlag die hierfür notwendigen Auskünfte zu erteilen, wenn
er die ordnungsgemäße Belieferung seiner Kunden, insbesondere durch
Zahlungsinsolvenz, nicht gewährleisten kann. |
7. |
Eine Veräußerung, übereignung
oder Aufrechnung dem Verlag gegenüber bestehender vertraglicher Ansprüche
des/ der Wiederverkäufer/s bzw. einer dafür rechtlich bestellten Person
auf Dritte darf nur mit Zustimmung des Verlages erfolgen und bedarf
der Schriftform. |
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VII.
Schlußbestimmungen |
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1. |
Für die Bezugs-, Liefer-
und Zahlungsbedingungen, wie für die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verlag und Besteller, gilt deutsches Recht. |
2. |
Soweit der Besteller Vollkaufmann
im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ist, ist Braunschweig
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. |
3. |
Sofern eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Wir weisen darauf hin,
daß die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten
von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Bezugs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen.
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